Mein Dienstrad - Jetzt das clevere Fahrrad-Konzept nutzen!
Auf dem Weg zur Arbeit & in der Freizeit mobil Steuern sparen
Es muss nicht immer ein Auto sein, seit das Dienstwagenprivileg (1-Prozent-Regel) auch für Fahrräder gilt. Seit der steuerlichen Gleichbehandlung sind wir als spezialisierter Anbieter im Fahrradleasing tätig. Und dank unserer jahrelangen Erfahrung können wir Arbeitgebern und Angestellten immer die besten Konditionen für das Dienstfahrrad anbieten. Ganz gleich, ob Sie für ihr Firmenrad ein herkömmliches Fahrrad, E-Bike oder Pedelec auswählen, mit dem Leasingmodell fahren Sie richtig. Wer als Angestellter mit dem Firmenrad zur Arbeit radelt, bleibt nicht nur fit, sondern schont per Gehaltsumwandlung auch seinen Geldbeutel. Das Dienstfahrrad rechnet sich sowohl für Arbeitgeber als auch Angestellte
mein-dienstrad.de ist:
- hersteller- und markenunabhängig
- mit über 2.400 Fachhändlern bundesweit vor Ort vertreten
- an keine Leasingbank oder Versicherung gebunden
- ein Anbieter mit Top-Konditionen – Leasing schon ab 500 € netto möglich
Selbstständige
Auch als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie unser Leasing-Konzept nutzen. Steuersparend, bilanzneutral und liquiditätsschonend gehört Ihr Leasingrad ab 50% betrieblicher Nutzung zum Betriebsvermögen; private Fahrten werden über die „1%‑Regelung“ abgegolten.
Neue Dienstrad-Richtlinien 2017
Das Bundesamt für Finanzen (BMF, Berlin) hat die nationale Richtlinie zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen zusammengefasst:
- Nutzungsüberlassung durch den Arbeitgeber
- Lohnsteuerliche Behandlung der Nutzungsüberlassung
- Lohnsteuerliche Behandlung der Übereignung
- Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Absatz 1 EStG
Fazit: Das Leasing für Arbeitnehmer wird vereinfacht und ist weiterhin attraktiv!